Betreuungsrecht

Einrichtung einer Betreuung

 

Nur wenn ein konkreter Bedarf besteht, darf eine Betreuung mit dem entsprechenden Aufgabenkreis eingerichtet werden. Ein aktueller Handlungsbedarf ist dabei nicht zwingend erforderlich. Es genügt, wenn der Bedarf jederzeit eintreten kann und ohne eine Betreuung nicht die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können. (BGH Beschl. v. 3.2.2016, BtPrax 3/2016, S. 115)


Betreuereignung

 

Dem Gericht steht bei Auswahl des Betreuers kein Ermessen zu. Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht. Dies gilt dann nicht, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwider läuft. Es muss eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betreuten bestehen.(BGH, Beschl. v. 3.8.2016, XII ZB 616/15, BTPrax 6/2016, S. 234)


Aufgabenkreise

 

Ein Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur dann widerrufen, wenn ein entsprechender Auf gabenkreis vorliegt. Der Widerruf darf in die Aufgabenkreise nur dann aufgenommen werden, wenn zu befürchten ist, dass durch das Festhalten an der Vorsorgevollmacht das Wohl des Betroffenen mit großer Wahrscheinlichkeit und in erheblichem Maße gefährdet ist.(BGH, BtPrax 2015, 241)


Einwilligungsvorbehalt

 

Bei Vorliegen eines Einwilligungsvorbehaltes ist die Auszahlung einer Bank an den Betreuten mangels Empfangszuständigkeit nicht wirksam, wenn keine Zustimmung des Betreuers vorliegt, auch dann nicht, wenn die Bank von dem Einwilligungsvorbehalt keine Kenntnis hatte. (BGH, BtPrax 2015, 208)


Zwangsbehandlung

 

Gegen den freien Willen ist eine Zwangsbehandlung nicht zulässig.

(BVerfG, FamRZ 2015, 1588)

 

Ein vorgeschalteter Überzeugungsversuch der behandelnden Ärzte ist konkret darzustellen. Der Gesundheitszustand und die dem Betroffenen drohenden Gesundheitsschäden sind konkret zu benennen. Mildere Mittel dürfen nicht gegeben sein. (BVerfG, BtPrax 2015, 192)

 


Patientenverfügung

 

Der Vollmachtstext einer Patientenverfügung muss hinreichend klar umschreiben, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ärztlichen Maßnahmen sowie darauf bezieht, sie zu unterlassen oder am Betroffenen vornehmen zu lassen. Aus der Vollmacht muss klar hervorgehen, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und dauerhaften gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann.

 

Die Formulierung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die Konkretisierung kann aber durch Aufzählung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen. (BGH, Beschl. vom 6.7.2016, XII ZB 61/16, BtPrax, 2016, 187)


Nachlass

Anordnung Nachlasspflegschaft

 

Der Vermieter kann die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft beantragen. Die Zahlung eines Vorschusses ist nicht zulässig.

(OLG Hamm, Beschluss v. 22.06.2010 - 15 W 308/10, NJW-Spezial, 2010, 584)

 

Auch Miterben, die wegen der Ungewissheit über die Existenz und Identität eines etwaigen weiteren Miterben ohne die Einrichtung einer Teilnachlasspflegschaft auf eine nicht absehbare Zeit gehindert wären, ihren Auseinandersetzungsanspruch gemäß § 2042 Abs. 1 BGB zu verfolgen, haben ein rechtliches Interesse an der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft hier einer Teil-Nachlasspflegschaft, gem. § 1961 BGB. (OLG Hamm, Beschluss vom 30.7.2014, 10 W 112/14)


Grabpflegekosten

 

Die Kosten einer Grabpflege gehören nicht zu den Beerdigungskosten und sind daher nicht von dem Erben gem. § 1968 BGB zu tragen. (OLG Köln, Beschl. v. 21.11.2014 - 20 W 94/13)


Nachlasspflegervergütung

 

Die Vergütung eines eines anwaltlichen Berufsnachlasspflegers bei einem vermögenden Nachlass ist mit einem Stundensatz von € 65,- bei einfacher Abwicklung bis hin zu € 115,- bei schwieriger Abwicklung als angemessen anzusehen  (OLG Schleswig, Beschl. vom 7.5.2012, 3Wx 113/11; Beschl. OLG Schleswig vom 3.2.2018, 3 Wx 5/13)