Nachlasspflegschaften werden eingerichtet, wenn sicherungsbegürftiger Nachlass vorhanden ist, also z.B. eine Wohnung, Bankkonten, aber keine Erben vorhanden sind. In diesem Fall richtet das zuständige Nachlassgericht auf Antrag eine Nachlasspflegschaft ein. Auch Nachlassgläubiger können zur Sicherung ihrer Rechte einen Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft stellen.
Wenn keine Nachlasspflegschaft eingerichtet wird, müssen die Erben den Nachlass selber abwickeln. Hierzu fehlt aus beruflichen oder familiären Gründen oft die Zeit. Aus über fünfzehnjähriger Erfahrung als Nachlasspfleger für Gerichte in Hamburg und Schleswig-Holstein kann ich Ihnen anbieten:
Die komplette Abwicklung eines Nachlasses, insbesondere:
Ich arbeite seit Jahren vertrauensvoll mit einem Bestattungsinstitut sowie einem Räumungsunternehmen zusammen, so dass eine kompetente und schnelle Erledigung auch dieser Formalitäten gewährleistet ist. Die Erbschaftsteuererklärung wird von einem Steuerberater im Hause gefertigt.