Betreuung

Das Betreuungsrecht regelt die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht. Betreuungen werden eingerichtet, wenn Betroffene ihre Angelegenheiten in Gänze oder nur zum Teil nicht mehr alleine regeln können. Diese Situation kann z.B aus altersbedingten Gründen oder aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eintreten.

 

Der Begriff der Betreuung wird oft mit einer praktischen und persönlichen Hilfestellung gleichgesetzt. Der Betreuer ist aber lediglich als rechtlicher Vertreter bestellt. Er hat in dieser Stellung aber dafür zu sorgen, dass z.B. die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst sichergestellt ist.

 

Das Gericht bestimmt verschiedene Aufgabenkreise, in denen der Betreuer tätig ist. Aufgabenkreise sind z.B. die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten, etc.

 

Ich bin selbst seit über fünfzehn Jahren als  Berufsbetreuer tätig und kann Ihnen daher kompetente Hilfe in folgenden Bereichen anbieten: